Nutzungsrecht und Lizenzierung

Im November 2022 nahm ich an einem Workshop zum Thema Bildlizenzierung und Bildnutzung teil. Der Kurs wurde von der Sektion Ost des Verbandes der Schweizer Berufsfotografen und Filmgestalter (SBF) organisiert.

Durch diesen Anlass inspiriert, möchte ich dir in diesem Beitrag eine unkomplizierte Übersicht geben, damit du leicht verstehen kannst, wie du als Kunde von mir deine Bilder nutzen kannst. Und worauf du achten musst. 

Werkvertrag und Lizenzvertrag

Allen meinen Offerten und Verträgen liegen die AGB vom SBF vor. Es gibt verschiedene Arten von Verträgen, die zwischen mir als Fotograf und dir als Kunde geschlossen werden können. 

Am häufigsten kommt der Werkvertrag zum Zug. Das ist ein Vertrag, bei dem ich einen gewissen kreativen Freiraum habe, mitzuwirken und der allenfalls über eine längere Zeit dauert. Beispielsweise eine Dokumentation über den Baufortschritt auf einer Baustelle. Ein weiteres Beispiel für den Werkvertrag ist das Portraitieren von Mitarbeitenden auf eine gewisse Zeit. Entweder bis alle Mitarbeitenden durch sind oder ein Vertrag, der sich über eine längere Zeit erstreckt, wie ich ihn mit CSP habe. Für dieses Unternehmen fotografiere ich in gewissen Zeitabständen immer wieder die bis dahin neu eingetretenen Mitarbeitenden.

Zusätzlich zum Werkvertrag erhältst du den Lizenzvertrag. Darin wird definiert, wie du als Kunde die entstandenen Bilder nutzen darfst und in welchem Zeitraum. 

Lizenzen regeln die Nutzungsrechte

Eine Lizenzierung regelt das Nutzungsrecht. Eine Übertragung aller Nutzungsrechte ist, wie man das im Branchenjargon nennt ein «Full Buyout». Das bedeutet, der Kunde darf mit den Fotos machen was er will und diese für kommerzielle Zwecke nutzen und damit Geld verdienen solange er will.

Lizenzen legen den Zweck bzw. Art, Umfang und Zeitraum der erlaubten Nutzung fest. Sie sind eingeschränkt und müssen nach Ablauf bzw. Ausdehnungswunsch der definierten Kriterien neu verhandelt werden. Zu den häufigsten Kriterien von Bildlizenzen gehören:

Zeit

Dieses Kriterium reguliert die Dauer, in der die Bilder verwendet werden dürfen (z.B. Nutzung bis zum Kampagnenende, Nutzung für 1 Jahr, 5 Jahre etc.) Vergleichen kann man den Zeitfaktor mit Werbung. Je länger du z.B. einen Werbespot im Radio oder TV laufen lassen möchtest, desto mehr musst du dafür bezahlen. 

Ort

Die Verwendung der Bilder kann geographischen Einschränkungen unterliegen. Regional (z.B. Bezirk See-Gaster oder Stadt Rapperswil), kantonal (z.B. St.Gallen), national (schweizweit) oder international (auf der ganzen Welt). 

Medium

Medium definiert, wie die Bilder medial eingesetzt werden können (z.B. im Fernsehen, auf Plakaten, im Internet, in der Zeitung, in Büchern usw.).

Verwendungszwecke müssen entsprechend vergütet werden

In der Regel gilt der Lizenzvertrag immer für die Firma oder die Privatperson, welche mir den Auftrag gibt.

Bei mir ist in der Offerte und im Vertrag immer definiert, dass die Bilder an den Zweck gebunden sind. Im Fall von Mitarbeiterportraits ist der Zweck z.B. Portraits für die Webseite und fürs Intranet. Wenn ich für eine Firma Mitarbeitende fotografiere und Mitarbeiter X möchte das Bild selber nutzen für seine eigene Webseite, dann geht das nicht mehr unter die vereinbarte zweckgebundene Nutzung. Das bedeutet, dass Mitarbeiter X mit mir zusätzlich eine Lizenz vereinbaren muss, weil er vom Bild profitiert und damit „Werbung“ für sich macht. 

Bezahlung fürs Produkt vs. Bezahlung für die Nutzung

Wenn du als Privatkunde ein Personal Branding Shooting bei mir buchst, wird der Zweck in der Regel sein, dass du diese Bilder auf deiner Webseite, deinen Broschüren und allen anderen Medien verwenden kannst, solange die Nutzung Zweckgebunden (also im abgemachten Rahmen) bleibt. Würdest du aber plötzlich Bundesrat werden wollen und deshalb die Bilder auch für eine Plakatkampagne einsetzen wollen, müsstest du dafür nochmals eine Lizenz von mir kaufen.

Da der Zweck für Personal Branding Werbung in einem gewissen Rahmen (z.B. für dich als Coach) ausgemacht wurde. Das Ziel Bundesrat zu werden, ist ein ganz anderer Zweck, den du mit den Bildern verfolgst. Ausserdem würdest du bei der Verwendung der Bilder in einer Wahlkampagne eine grössere Aufmerksamkeit, mehr Reichweite und Vorteile erzielen, als bei der Werbung für dein Coaching-Business.

Und um nochmals auf das Beispiel mit dem Werbespot zu kommen: Den Werbespot hast du produzieren lassen, der hat dich eine gewisse Summe gekostet. Das wäre der Werkvertrag. Und die Lizenzierung ist dort, wo du ihn ausspielst. Diese steht immer mit dem Zweck, der Reichweite und dem Mehrwert in Verbindung.

Deshalb verbindet ein*e Fotograf*in in der Regel immer einen Werkvertrag und einen Lizenzvertrag. Man definiert bereits im Vorfeld einen Teil der Nutzung der produzierten Bilder.

Du möchtest deine Bilder für weitere Zwecke nutzen?

Ich werde im Angebot immer ganz klar abgrenzen, für was du die Bilder benutzen darfst. Sobald du eine Nutzung wünscht, die über den definierten Rahmen hinausgeht, musst du dich nochmals bei mir melden. Wenn du das nicht tust, dann ist das ein Verstoss und kann geahndet werden. Du erhältst eine Rechnung von mir und musst diese begleichen.

Eigenwerbung durch den Fotografen

In den häufigsten Fällen behalte ich mir das Recht vor, mit den Bildern, die ich gemacht habe, Eigenwerbung zu betreiben. Dies ist jeweils in den AGB im Vertrag festgehalten und gilt selbst dann, wenn ich ein Bild mit einer Lizenz oder einem Full-Buyout verkaufe.

Nachbearbeitung der Bilder

Wird eine Aufnahme, die ich gemacht habe, vom Kunden oder von Drittpersonen bearbeitet, muss das klar so deklariert werden. Denn wenn unbearbeitete oder aus meiner Sicht fehlerhaft oder „ungünstig“ bearbeitete Bilder von mir in Umlauf kommen, wird meine Arbeit unter Umständen schlecht repräsentiert, was nachteilige Konsequenzen haben kann. Aus diesem Grund liefere ich keine Fotos im RAW-Format aus. Das oben genannte gilt aber auch für die Bearbeitung meiner Bilder in allen Formaten.

Fragen Fragen Fragen!

Klare Kommunikation liegt mir am Herzen. Bist du unsicher, ob eine Nutzung noch im vereinbarten Zweck enthalten ist? Fragst du dich, was eine zusätzliche Lizenz kosten würde? Gibt es Unklarheiten zu einer Offerte oder einem Vertrag von mir? Dann zögere nicht und melde dich bei mir mit deinen Fragen!