So geht Datenschutz in der Business-Fotografie

Wir werfen einen Blick hinter die Kulissen meines Shootings für die Datenschutzpartner AG – und worauf du als Fotograf beim Thema Bildverwendung achten solltest. Sobald Personen auf Fotos erkennbar sind, gelten bestimmte rechtliche Regeln. Wer diese Bilder zeigen möchte – auf der Website, in sozialen Medien oder im Portfolio – sollte genau wissen, was erlaubt ist und was nicht.


Mit der Datenschutzpartner AG auf dem Zürichberg

Vor kurzem durfte ich die Datenschutzpartner AG fotografisch begleiten. Ein kleines, spezialisiertes Team von vier Menschen, das Unternehmen in Fragen rund um Datenschutz, Informationssicherheit und Recht unterstützt.

Für dieses Projekt entstanden sowohl Portraits und ein Teamfoto als auch ein Podcast-Bild und ein paar Stimmungsbilder, die Einblick in ihre Besprechungen bieten. Das Ganze ist im Rahmen einer kurzen Retraite auf dem Zürichberg entstanden. Ein Einblick in ein Unternehmen, das sich mit genau der Frage beschäftigt, wie man mit sensiblen Informationen umgeht.

Was gilt in der Schweiz?


In der Business-Fotografie entstehen meist Bilder, auf denen Personen klar erkennbar abgebildet sind, z.B. Mitarbeitende, Führungskräfte oder Teams. Solche Aufnahmen gelten in der Schweiz als personenbezogene Daten im Sinne des Datenschutzgesetzes (revDSG). Auch wenn der oder die Fotograf:in rechtlich Urheber:in der Bilder ist, darf er oder sie die Fotos nicht ohne Einwilligung der abgebildeten Personen veröffentlichen oder weiterverwenden. Das sogenannte Persönlichkeitsrecht schützt jede Person davor, ohne Zustimmung in der Öffentlichkeit sichtbar gemacht zu werden, unabhängig von vertraglichen Vereinbarungen mit dem Unternehmen. 

Darf ich deine Bilder zeigen?

Es ist wichtig, dass Fotograf:innen klare AGB formulieren, die regeln, ob und wie die entstandenen Bilder für Eigenwerbung verwendet werden dürfen – zum Beispiel auf der eigenen Website, in Social Media oder im Portfolio. Dabei sollte ausdrücklich festgehalten werden, dass eine Veröffentlichung nur mit Zustimmung der abgebildeten Personen erfolgt oder sofern keine berechtigten Interessen entgegenstehen. Eine transparente und respektvolle Kommunikation darüber schafft Vertrauen und gibt allen Beteiligten Sicherheit. 

Eine gute Praxis ist es, Kund:innen aktiv auf diese Regelung hinzuweisen und die Einwilligung, insbesondere bei Portraits, schriftlich einzuholen. Denn selbst wenn ein Unternehmen ein Shooting beauftragt und bezahlt, dürfen Bilder einzelner Mitarbeitender nicht ohne deren ausdrückliche Zustimmung veröffentlicht werden. Das Persönlichkeitsrecht steht in der Schweiz über jeder vertraglichen Abmachung – und genau deshalb lohnt es sich, dieses Recht ernst zu nehmen und bewusst in die Zusammenarbeit zu integrieren. 

Für mich persönlich ist es selbstverständlich, dass ich immer frage, ob ich ein Bild verwenden darf, ganz gleich, ob es rechtlich erforderlich ist oder nicht. Denn ein Portrait zeigt Persönlichkeit, und Identität. Deshalb verdient jede abgebildete Person auch mitzuentscheiden, wo und wie dieses Bild erscheint. Wenn mich jemand bittet, ein Bild nicht zu veröffentlichen, respektiere ich das ohne Diskussion. Denn es geht nicht nur um juristische Regeln, es geht um Vertrauen.

Was du als Fotograf zum Thema Datenschutz wissen solltest:

Einverständnis einholen

Auch wenn deine AGB oder Verträge die Bildverwendung regeln: Das Persönlichkeitsrecht der abgebildeten Person hat immer Vorrang. Deshalb gilt: Frag aktiv nach, bevor du Bilder veröffentlichst. Oft reicht bereits ein kurzes Okay per E-Mail.

Tipp: Integriere von Anfang an ein verständlich formuliertes Feld in deinen Vertrag. So schaffst du im voraus Klarheit für beide Seiten und zeigst, dass du Verantwortung übernimmst.

AGB sauber formulieren

Deine AGB sollten klar regeln, dass du die Bilder für Eigenwerbung nutzen darfst, sofern keine anderslautende Vereinbarung getroffen wurde. Transparent und nachvollziehbar. Gleichzeitig gilt: Widerspruch ist möglich. Wenn jemand eine Nutzung untersagt, musst du das selbstverständlich respektieren. 

Sensible Inhalte vermeiden

Besonders bei dokumentarischen Arbeiten (wie bei Retreats oder internen Meetings) solltest du darauf achten, keine vertraulichen Inhalte oder nicht abgesprochene Personen zu zeigen. Lieber einmal mehr fragen als zu wenig.

Datenspeicherung bedenken

Gerade bei Business-Kund:innen: Wie lange speicherst du Bilddaten? Wo? Wer hat Zugriff? Ein kurzer Hinweis in deinem Vertrag oder auf deiner Webseite kann hier schon viel Klarheit schaffen.

Vertrauen schlägt Vertrag